Immobilienbewertung

Ob Gutachten für Privatpersonen, Firmen oder die öffentliche Hand – eines ist als Voraussetzung von entscheidender Bedeutung: das persönliche Gespräch mit allen Beteiligten im Vorfeld. Meist geht es um große materielle, aber auch emotionale Werte. Aus diesem Grund ist es uns ein besonderes Anliegen, immer den direkten Austausch zu suchen. Offenheit und Vertrauen sind untrennbar miteinander verbunden, und der erste Schritt dorthin ist die gründliche Klärung der Sachlage, nicht zuletzt um den Zweck eines Gutachtens noch einmal deutlich zu machen. Dies ist die solide Basis für alle weiteren Leistungen. 

Bei Gerichtsgutachten, die wir als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ebenfalls erstellen, ist die strikte Einhaltung des Beweisbeschlusses oberstes Gebot. Bei einem Ortstermin beziehen wir selbstverständlich ausnahmslos alle Beteiligten mit ein. Damit wahren wird durchgängig unsere Unbefangenheit.

Als Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung erstellen wir Verkehrswertgutachten für folgende Anlässe

  • Werdenden Bauland (Bauerwartungsland / Rohbauland)
  • Wohnbaubauland
  • Gemischte Bauflächen
  • Sonderbauflächen
  • Gewerbe- und Industriebauflächen
  • Gemeinbedarfs- und -Gebrauchsflächen
  • Ortsrandnahe- / begünstigte Agrarflächen
  • Freizeitgrundstücke
  • Grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurecht)
  • Erbbaurechte
  • Land- und Forstwirtschaftliche Flächen (ggf. in Kooperation mit Fachkollegen)

  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Mehrfamilienhäuser und gemischte genutzte Objekte
  • Wohnungs- und Teileigentum (Eigentumswohnung, etc.)
  • Aufgegebene landwirtschaftliche Hofstellen
  • Gewerbe- und Industrieobjekten (Betriebs- und Wertstätten, Hallen)
  • Geschäftshäuser bzw. Büro- und Verwaltungsimmobilien (Praxen, Einzelhandel, etc.)
  • Spezial- / Betreiberimmobilien (Hotels, Gaststätten, Pflegeheime, Einkaufsmärkte, Tankstellen, etc.)
  • Denkmalgeschützt Objekte
  • Erbbaurechte

  • Verkehrswertermittlung nach § 194 Baugesetzbuch
  • Grundlage für Zugewinnermittlung (bei Ehescheidungen)
  • Erbauseinandersetzungen (Grundlage für Pflichtteilsbestimmung)
  • Vorbereitung für Zwangs- und Teilungsversteigerung
  • Bewertung zur Vorlage beim Finanzamt
  • Nachweis niedriger gemeiner Wert nach § 198 Bewertungsgesetz
  • Einlagen- bzw. Entnahmen in das Betriebsvermögen
  • Kaufpreisaufteilung (Ermittlung des abschreibungsfähigen Gebäudewerts)
  • Rechte und Belastungen (Wohnungsrecht, Nießbrauch, Wart & Pflege, Leitungs-, Geh- und Fahrtrechte, etc.)
  • Merkantiler Minderwert
  • Wertermittlung nach dem Niederstwertprinzip
  • Ver- oder Ankaufswertermittlung
  • Einlage - und Zuteilungswert bei Umlegungsverfahren
  • Sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung
  • Miet- und Pachtwertermittlung
  • Beleihungswertermittlung nach § 16 Pfandbriefgesetz
  • Versicherungswertermittlung nach § 88 Versicherungsvertragsgesetz

Jedes Detail zählt

Schritt für Schritt werden Aspekte wie Lage und Alter des Objekts erfasst, Unterlagen wie Lagepläne, Grundbuchauszug und sämtliche rechtliche Grundlagen gesichtet, bevor sich ein Ortstermin zur Begehung des Objekts anschließt. Bei diesem Termin werden alle Details präzise und gewissenhaft per Foto und Protokoll dokumentiert.

Unter Einbeziehung aktueller Vergleichswerte wird eine schriftliche Ausarbeitung angefertigt, die so transparent ist, dass die Zusammensetzung des ermittelten Wertes jederzeit nachvollziehbar ist. Regelmäßige Weiterbildungen und die Nutzung stets aktueller Fachliteratur sichern die hohe Fachkompetenz, die Sie als unser Kunde erwarten dürfen und können.

Honorar

Das Honorar für Sachverständige richtet sich nach der jeweils aktuellen Honorar-Richtlinie des LVS Bayern e.V., die Sie hier einsehen bzw. als PDF downloaden können:

LVS-Honorar-Richtlinie-2021.pdf

LVS-Honorar-Richtlinie-2021-Anlagen.pdf

Unterlagen

Für die zügige Bearbeitung Ihrer Immobilienbewertung wäre es von Vorteil, wenn Sie uns folgende Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellen könnten, um unsere Arbeit zu erleichtern und Vorgänge beschleunigen:

  • Aktueller Grundbuchauszug, (Amtsgericht – Grundbuchamt)
  • Bewilligungsurkunden eingetragener Rechte und Belastungen Abt. II Grundbuch
  • Genehmigungs- bzw. Eingabepläne ggf. inkl. Baubeschreibung und Flächenberechnungen (Bauamt)
  • Miet-/Pachtverträge
  • Aktuellen Miethöhe, ggf. Mieterlisten, Ertragsaufstellungen
  • Erbbaurechtsvertrag sowie Angabe und Entwicklung des aktuellen Erbbauzinses
  • Angaben zum Baujahr und durchgeführte Maßnahmen mit Angabe des Zeitpunkts (Sanierungen, Modernisierungen)
  • Vorgutachten, falls vorhanden
  • Falls vorhanden Kostenangebote und Rechnung zu Baumaßnahmen
  • Angaben zu Mängeln, Schäden, Gebäudehistorie, Leerstand, Hinweise zu Altlasten, usw.
  • Bei Betreiberimmobilien (Hotels, Pflegeheime, Tankstellen, etc.) betriebswirtschaftliche Auswertungen der letzten 3-5 Jahre