Brandschutz

Brandschutzkonzepte

Ein Brandschutzkonzept wird immer individuell erstellt; seine Grundlage bilden die Nutzung eines Gebäudes, das Brandrisiko und das Ausmaß zu erwartender Schäden.

Neben dem Zweck und den Vorstellungen von Bauherr beziehungsweise Betreiber eines Gebäudes müssen behördliche und versicherungsrechtliche Vorgaben berücksichtigt werden.

Begrifflichkeiten

Brandschutznachweis erforderlich

Die Landesbauordnungen beschreiben für standardisierte Gebäude der Gebäudeklasse 1 – 5 bereits die grundlegenden Anforderungen an den Brandschutz. Der Brandschutz, welcher in den Landesbauordnungen verankert ist, gilt grundsätzlich für den Wohnungsbau. Werden all die Anforderungen aus den Landesbauordnungen nachgewiesen und umgesetzt, spricht man von einem Brandschutznachweis. (Quelle: IBU Brandschutz)
 

Brandschutzkonzept erforderlich

Durch die besondere Art und Nutzung eines Gebäudes (Sonderbau) sind die Standardisierungen aus den Landesbauordnungen oft nicht mehr sinnvoll. Sonderbauten oder Gebäude mit besonderer Zweckbestimmung bedürfen einer schutzzielorientierten Betrachtung aus verschiedenen Sonderbauvorschriften oder Abweichungen vom Bauordnungsrecht. Ab diesem Zeitpunkt spricht man von einer Konzeption, in der die geforderten Schutzziele auf eine andere Art und Weise sichergestellt werden. Das Ergebnis daraus ist das Brandschutzkonzept. (Quelle: IBU Brandschutz)
 

Prüfung Brandschutzkonzept erforderlich

Die Prüfung des Brandschutzkonzeptes kann wahlweise durch die Behörde oder einen Prüfsachverständigen für Brandschutz erfolgen. Einen kurzen Überblick soll das Schaubild ermöglichen. Sind Sie an einer maßgeschneiderten Lösung für Ihr Bauvorhaben interessiert, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. (Quelle: IBU Brandschutz)

 

Anlässe für Brandschutzkonzepte bzw. Stellungnahmen

  • Neubauten, Umbauten, Nutzungsänderungen
  • Umsetzung vorbeugender Brandschutz
    • Baulicher Brandschutz
    • Anlagentechnischer Brandschutz
    • Organisation betrieblicher Brandschutz
  • Verhinderung Brandausbreitung
  • Planung wirksamer Löscharbeiten
  • Erstellung Bauantrag Sonderbauten
    • Hochhaus
    • Gaststätte
    • Versammlungsstätte mehr als 200 Besucher
    • Kindergarten
    • Schule
    • Messe- und Ausstellungsbauten
    • Industrie- und Gewerbebauten
    • Krankenhaus
    • Büro- Verwaltungsgebäude 
       

Das zeichnet uns aus

Fachliche Begleitung und Unterstützung in der Bauabwicklung mit gewerkübergreifender Betrachtung ⇒ Erkennen der Problemschnittstellen.

Wir bieten nutzungsfreundliche Konzepte, die auch zukünftige Potentiale und Bedarfe beachten.

So wissen wir aus Erfahrung, dass nicht immer die zunächst nahe liegende Lösung die wirtschaftlichste oder Beste ist.

Wir behalten die Zukunft im Blick bei Konzeption, Planung, Umsetzung, Inbetriebnahme und Betreuung

So bieten wir in diesem Bereich fachliche Betreuung für ihren organisatorischen Brandschutz an, zum Schutze Ihrer Interessen, wie Vermeidung von Betriebsunterbrechungen etc.
 

Für wen sind wir tätig – wer sind unsere Auftraggeber?

  • Industrie und Gewerbe
  • Öffentliche Bauherren
  • Private Bauherren
  • Hausverwaltungen
     

Honorar

Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO1, Fachkommission "Brandschutz")